Bekanntmachung: FMA verhängt Massnahmen gegen die TGI AG wegen unerlaubten Betriebs des Einlagengeschäfts

28.05.26 Hinweis

Mit Verfügung vom 26. Mai 2026 ordnete die Finanzmarktaufsicht (FMA) gegenüber der TGI AG, Städtle 33, 9490 Vaduz, Liechtenstein (FL‑0002.646.647‑1), die sofortige Einstellung des Vertriebs und des öffentlichen Angebots der Produkte "Customer Basic 2 %", "Sales Premium" und "Sofortrabatt" an. Die TGI AG erbringt mit diesen Produkten das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Bewilligung der FMA. Zudem wurde die Unterlassung des weiteren Haltens der im Rahmen dieser Produkte als Einlagen entgegengenommenen fremden Gelder binnen vier Monaten nach Zustellung der Verfügung angeordnet.

 

Diese Verfügung ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht rechtskräftig.

 

Die TGI AG verfügt über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA und ist nicht berechtigt, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen. Die FMA verweist auf ihre Warnung vom 22. April 2026.


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