Bestellung von Dr. Hannes Mähr als Geschäftsabwickler der FineVest Fund AG

30.09.26 • Aufsicht und Regulierung
Bekanntmachung der Bestellung von Dr. Hannes Mähr als Geschäftsabwickler gemäss Art. 52 Abs. 1 AIFMG für die FineVest Fund AG.

Mit Verfügung vom 29. September 2026 hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein Herrn Dr. Hannes Mähr als Geschäftsabwickler gemäss Art. 52 Abs. 1 AIFMG für die FineVest Fund AG bestellt. Die auf Dr. Hannes Mähr als Geschäftsabwickler übertragenen Befugnisse erstrecken sich auf sämtliche Kompetenzen, die nach Art. 29 Abs. 2 und 3 AIFMG erforderlich sind.


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