Anpassung der Länderliste A der FMA-Richtlinie 2013/1
Im Zusammenhang mit der Länderliste A möchte die FMA informieren, dass die beiden Delegierten Verordnung (EU) 2026/46 sowie 2026/83 der Europäischen Kommission vom 3. Dezember 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 betreffend die Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen am 9. Februar 2026 auch in das EWR-Abkommen übernommen wurden und in Kraft getreten sind (Link bzw. Link).
- Neu in die Liste der Delegierten Verordnung wurden folgende Länder aufgenommen (für diese Länder ist nunmehr Art. 11a SPG relevant): Bolivien, (Britische) Jungferninseln, Russland.
- Folgende Länder wurden von der Liste der Delegierten Verordnung gestrichen: Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria, Südafrika, Tansania.
Um den Sorgfaltspflichtigen ausreichend Zeit für die Implementierung dieser Änderungen zur Verfügung zu stellen, erachtet es die FMA als ausreichend, wenn die notwendigen Anpassungen in den jeweiligen Systemen bis zum 6. März 2026 durchgeführt werden.
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