Bekanntmachung betreffend Erlöschen der Zulassung als Verwaltungsgesellschaft der Ci Fund Services AG, Vaduz, nach Art. 26 UCITSG und Art. 50 AIFMG
Nach schriftlichem Verzicht der Ci Fund Services AG, Austrasse 15, 9490 Vaduz, auf die am 1. Dezember 2011 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Zulassung als Verwaltungsgesellschaft nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) sowie auf die am 14. Oktober 2013 erteilte Zulassung als Verwalter alternativer Investmentfonds nach dem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) wurde das Erlöschen der Zulassung nach Art. 26 Abs. 1 UCITSG und Art. 50 Abs. 1 AIFMG per 9. Juni 2026 festgestellt.
Die Ci Fund Services AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Tätigkeiten nach Art. 14 UCITSG resp. Art. 29 AIFMG auszuüben.
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