Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

24.04.26 Bewilligungen

Nach schriftlichem Verzicht der Valeria Capital AG, Landstrasse 40, 9495 Triesen, auf die am 21. März 2014 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft wurde das Erlöschen der Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. a VVG per 21. April 2026 festgestellt.

 

Die Valeria Capital AG, Triesen ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.


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