Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

29.06.26 Bewilligungen
Nach schriftlichem Verzicht der AQL AG, Zweistäpfle 6, 9496 Balzers, auf die am 14. März 2018 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft wurde das Erlöschen der Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. a VVG per 25. Juni 2026 festgestellt.

Die AQL AG, Balzers ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.


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