Berechtigung nach Art. 60 MiCAR
02.07.26
•
Aufsicht und Regulierung
Die Kaiser Partner Privatbank AG, Vaduz (FL-0001.018.213-7), ist gemäss Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) seit 29. Juni 2026 berechtigt folgenden Kryptowerte‑Dienstleistungen zu erbringen:
- die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden,
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden,
- Portfolioverwaltung von Kryptowerten sowie
- Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden.
Zurück zur Übersicht