Ende der Übergangsfrist nach MiCAR
Registrierungen nach TVTG sind entsprechend in Bezug auf zulassungspflichtige Tätigkeiten nach MiCAR per 2. Juli 2026 erloschen (Ziff. II. Abs. 2 (Übergangsbestimmungen) des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 über die Abänderung des TVTG (LGBl. 2025 Nr. 113)). Die entsprechenden Einträge im FMA-Register werden fortlaufend bereinigt.
Eine Übersicht der nach MiCAR zugelassenen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen findet sich im ESMA-Register.
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