Erlöschen einer Bewilligung nach Art. 5 Abs. 1 TrHG
                            
                                29.08.24
                            
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                            Bewilligungen
                        
                                                    
                                Die durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Treuhänderbewilligung nach Art. 5 Abs. 1 Treuhändergesetz (TrHG) von Herrn Anton Daniel Wyss, Austrasse 14, 9495 Triesen, ist per 28. August 2024 erloschen.
                            
                        
                                                    Herr Anton Daniel Wyss ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 2 TrHG zu erbringen.
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