Erlöschen einer Registrierung nach TVTG
Die Neon Exchange AG, Landstrasse 123, 9495 Triesen (FL-0002.578.648-3), hat per 25. Juni 2026 auf ihre Registrierung als VT-Wechseldienstleister nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. q TVTG i.d.F. vom 1. Februar 2024 verzichtet. Die Registrierung ist somit nach Art. 20 Abs. 1 Bst. a TVTG erloschen.
Die Neon Exchange AG ist damit nicht mehr dazu berechtigt, registrierungspflichtige VT-Dienstleistungen zu erbringen.
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