ESMA-Statement zu Übergangsfristen nach MiCAR

24.04.26 Aufsicht und Regulierung

Ergänzend zu ihrem Statement vom 4. Dezember 2025 hat die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) am 17. April 2026 ein weiteres Statement zu den Übergangsfristen nach der MiCAR veröffentlicht. Darin legt sie erneut ihre Erwartungshaltung gegenüber noch nicht nach der MiCAR bewilligten Dienstleistern sowie den nationalen Aufsichtsbehörden im Umgang mit dem Ablauf dieser Übergangsfristen dar.

 

Die FMA wird bilateral auf die betroffenen Unternehmen zugehen.


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