ESMA-Statement zum Ende der Übergangsfrist nach MiCAR

24.06.26 Aufsicht und Regulierung
In ihrem Statement vom 23. Juni 2026 weist die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) erneut auf das nahende Ende der Übergangsfrist nach MiCAR hin. Von Dienstleistern, die per 1. Juli 2026 über keine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP) nach der MiCAR verfügen, wird erwartet, dass sie unverzüglich Massnahmen ergreifen, um ihre Aktivitäten geordnet einzustellen, dabei die Interessen der Kunden zu wahren und Risiken für die Marktintegrität zu mindern.

Insbesondere dürfen keine neuen Geschäftsbeziehungen aufgenommen werden und die erbrachten Dienstleistungen haben sich auf für die Abwicklung der bestehenden Geschäftsbeziehungen notwendige Tätigkeiten zu beschränken. Im Abwicklungsprozess sind sämtliche Vorgaben aus dem Bereich der Sorgfaltspflichten (SPG/SPV) und der internationalen Sanktionen (ISG) zu berücksichtigen.

 

Ob ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen über eine Zulassung nach der MiCAR verfügt, kann im ESMA-Register verifiziert werden. 


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