FMA-Mitteilung 2022/2 überarbeitet

21.02.25 Aufsicht und Regulierung
Die FMA hat die Mitteilung 2022/2 überarbeitet.

Die Mitteilung betrifft die Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige
Verbindlichkeiten («MREL») und entsprechender Schnittstellen zur Abwicklungsplanung für Banken und bestimmte Wertpapierfirmen («MREL-Policy»)

 

Die Änderungen der neuen Fassung sind im Änderungsverzeichnis ersichtlich.


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