FMA-Mitteilung 2022/2 überarbeitet
21.02.25
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Aufsicht und Regulierung
Die FMA hat die Mitteilung 2022/2 überarbeitet.
Die Mitteilung betrifft die Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige
Verbindlichkeiten («MREL») und entsprechender Schnittstellen zur Abwicklungsplanung für Banken und bestimmte Wertpapierfirmen («MREL-Policy»)
Die Änderungen der neuen Fassung sind im Änderungsverzeichnis ersichtlich.
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