SRM und RPR 2026 veröffentlicht
Die FMA hat die Richtlinie betreffend die spezialgesetzliche Prüfung und Berichterstattung durch Revisionsstellen (FMA-Richtlinie 2026/1, RPR) veröffentlicht. Diese Richtlinie ist erstmals für die Prüfung und Berichterstattung über Finanzintermediäre anzuwenden, deren Geschäftsjahr am oder nach dem 1. Januar 2026 endet.
Die FMA hat ebenfalls die Mitteilung betreffend der Bewilligung spezialgesetzlicher Revisionsstellen sowie deren Meldepflichten (SRM) veröffentlicht. Diese Mitteilung ist tritt am 01. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die FMA-Mitteilung 2025/1 vom 19. November 2024.
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