Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung
Nach schriftlichem Verzicht der AF Asset Management AG, Kirchstrasse 12, 9490 Vaduz, auf die am 21. Dezember 2006 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft wurde das Erlöschen der Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. a VVG per 13. Mai 2025 festgestellt.
Die AF Asset Management AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.
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