Erstes zugelassenes Pfandbriefinstitut in Liechtenstein

13.01.26 Bewilligungen
Die Liechtensteinisches Pfandbriefinstitut AG, Vaduz (FL-0002.734.027-0), ist seit dem 12. Januar 2026 berechtigt, die Tätigkeiten gemäss Art. 8 Abs. 1 Bst. a bis d Pfandbriefgesetz (PfbG) zu erbringen.

Ein "Pfandbriefinstitut" ist ein Institut mit eingeschränktem Geschäftskreis, das über eine Bewilligung zur Ausgabe von Pfandbriefen zum Zweck der Refinanzierung ihrer Mitglieder verfügt. Mitglieder eines Pfandbriefinstituts können nur Banken sein, die über eine Bewilligung nach dem Bankengesetz und einen Sitz in Liechtenstein verfügen, also Liechtensteiner Banken.

 

Pfandbriefe sind bewährte und wertvolle Instrumente zur stabilen und krisenresistenten Refinanzierung von Banken und stärken damit die Finanzplatzstabilität Liechtensteins.


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